Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere Grundlagen für Werkverträge, Massanfertigung und Montage.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Werkverträge, Fertigungs- und Montagearbeiten von Geländeri (nachfolgend «Auftragnehmer») an Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Offerten & Vertragsabschluss
Erste Richtofferten sind unverbindlich und basieren auf den vom Auftraggeber übermittelten Massen und Fotos.
Ein verbindlicher Werkvertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Freigabe der Werkstatt- und Montagepläne nach der Massaufnahme vor Ort.
3. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis deklariert. Sofern nicht anders vereinbart, gilt: 1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung und Planfreigabe, 2/3 nach erfolgter Montage und Abnahme.
4. Montage & Bauseitige Voraussetzungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Montageort zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist und bauseitige Untergründe (z.B. Betonqualität, tragfähige Anschlüsse) den statischen Anforderungen für die Geländerverankerung entsprechen.
5. Abnahme & Gewährleistung
Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Montage. Sichtbare Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
Die Gewährleistung für Werkverträge richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) bzw. bei Vereinbarung nach SIA 118.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten und montierten Geländerelemente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Werkvertrag Eigentum des Auftragnehmers.
7. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Auf alle Rechtsbeziehungen ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Geländeri AG in Zürich.
Stand: August 2026 · Geländeri AG
