Ein barrierefreier Handlauf ist ein unverzichtbares Bauteil für selbstbestimmtes Wohnen im Alter und für die Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude. Die Schweizer Norm SIA 500 («Hindernisfreie Bauten») stellt strenge Anforderungen an Konzeption und Montage.
Die Kernanforderungen der SIA 500 im Detail:
- 1.Beidseitige Anordnung: An Treppen und Rampen muss auf beiden Seiten ein durchgehender Handlauf montiert sein, um Personen mit einseitiger Gehbehinderung in beiden Richtungen Halt zu geben.
- 2.Doppelhandlauf: Zwei Griffhöhen sind ideal – der obere Handlauf in 90 cm Höhe für gehende Erwachsene, der untere in 65 bis 75 cm Höhe für Rollstuhlnutzer und Kinder.
- 3.Waagrechter Nachlauf: An Treppenanfang und Treppenende muss der Handlauf mindestens 30 cm waagrecht weitergeführt werden, ohne in den Gehbereich hineinzuragen.
- 4.Taktile Endabschlüsse: Die Enden werden nach unten oder zur Wand hin abgerundet, damit Sehbehinderte das Treppenende taktil erfassen können und kein Hängenbleiben möglich ist.
- 5.Kontrastreiche Gestaltung: Der Handlauf muss sich visuell mit einem Leuchtdichtekontrast (Hell-Dunkel-Unterschied) von der Wand abheben.
Einsatzgebiete
Geländeri realisiert barrierefreie Handlaufsysteme für Alters- und Pflegezentren, Spitäler, Schulen, öffentliche Verwaltungen sowie für private Umbauten zur altersgerechten Wohnanpassung.






